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Strafprozessrecht
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Die Neuauflage ist grundsätzlich auf dem Stand Ende Dezember 2014. Einzelne wichtige Neuerungen aus dem Frühjahr 2015, wie etwa die Ergänzung des englischen Strafverfahrensrechts durch den im März 2015 in Kraft getretenen Criminal Justice and Court Act konnten noch berücksichtigt werden.
Entwicklungen des Strafverfahrensrechts auf nationaler und europäischer Ebene werden nachgezeichnet und analysiert.
Auf der Ebene des Europarats und seiner 47 Mitgliedsstaaten hat die Rechtsprechung des EGMR, die für die Verbreitung und Vereinheitlichung rechtsstaatlicher Standards sorgt, immer wieder auch Deutsches Strafverfahrensrecht zum Gegenstand gehabt und dieses einer kritischen Revision unterzogen.
Auch das Europa der 28 Mitgliedsstaaten der EU hat zur Fortentwicklung nationalen Strafverfahrensrechts durch Europäisches Recht beigetragen, obwohl es keine allgemeine Europarechtliche Kompetenz für die Setzung von formellem oder materiellem Strafrecht gibt.
Im Übrigen wird, wie auch schon in den Vorauflagen, die Deutsche obergerichtliche Rechtsprechung kritisch besprochen, die zwar recht erfolgreich die tatgerichtliche Praxis rechtsstaatlich zu zähmen versucht, zugleich aber auch Gräben zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft einerseits und Verteidigung andererseits vertieft. Die Tendenz der Rechtsprechung, unter Berufung auf die Effizienz der Strafverfolgung in Zeiten begrenzter Justizressourcen strafprozessual eigentlich vorgesehene Rechte interpretatorisch drastisch einzuschränken, bietet Grund zur Sorge.
In diesem Zusammenhang beunruhigt auch die durch das Verständigungsgesetz und dessen grundsätzliche Billigung durch das BVerfG strukturell verkürzte Tatsachenaufklärung, welche geeignet ist, das Instruktionsprinzip zu reduzieren und damit das Wesen des deutschen Strafverfahrensrechts unter der Hand zu ändern.
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