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Strafrechtliche Produktverantwortung und Zivilrecht
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Eine strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen ist im deutschen Strafrecht bisher nicht vorgesehen. Strafrechtlich relevant ist allein das individuelle Verhalten der einzelnen Unternehmensmitglieder. Die Feststellung strafrechtlicher Produktverantwortung knüpft dabei insbesondere an den eigentlichen Entscheidungsträgern innerhalb des Unternehmens an: Dem Vorstand, der Geschäftsführung oder der Gesellschafterversammlung. Bei einem mehrköpfigen Entscheidungsgremium ist allerdings für jedes einzelne Gremiumsmitglied der individuelle Tatbeitrag zu ermitteln. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Gremiumsmitglieder in ein gesellschaftsrechtliches Kollektiv eingebunden sind. Das Werk zeigt den Einfluß des Gesellschaftsrechts auf die individuelle strafrechtliche Verantwortung der Gremiumsmitglieder auf. Gleichzeitig werden durch die umfassende Berücksichtigung des Gesellschaftsrechts und des allgemeinen Zivilrechts präzise Verhaltensanforderungen für die Gremiumsmitglieder aufgestellt.
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