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Strafverteidigung und der in dubio pro reo-Grundsatz in Ferdinand von Schirachs Erzählung "Volksfest"
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Akademische Arbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Germanistik - Neuere Deutsche Literatur, Note: 1, 0, Technische Universität Dresden (Institut für Germanistik), Veranstaltung: Verbrechen, Schuld und Strafe: Die Stories Ferdinand von Schirachs und die Tradition der Kriminalerzählung, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie sehr die Realität des deutschen Strafrechts mit der literarischen Darstellung von Ferdinand von Schirach divergiert, welchen Beitrag von Schirach zur Debatte über Strafverteidigung leistet beziehungsweise welche Ansichten er hierzu in seinen Werken offenbart, wie evident oder subtil dies geschieht, kann exemplarisch an der Erzählung "Volksfest" aus seinem Buch "Schuld" nachvollzogen werden.Hierzu liegt der Fokus vordergründig auf zwei Aspekten, die die Erzählung aufgreift: einerseits spricht von Schirach indirekt den in dubio pro reo Grundsatz unserer Rechtsordnung an, andererseits lässt sich ein spezifisches Verständnis von Strafverteidigung erkennen. Die vielfältigen Ebenen, die von Schirach zur Suggestion nutzt, sind Anliegen des Hauptteils. Hier versucht der Autor nachzuweisen, wie von Schirach erzählerisch Position bekennt beziehungsweise welche Mechanismen er anwendet, um den Leser zu führen und wie dies im Text deutlich wird. Anschließend geht der Autor der Frage nach, welche Inszenierungen er darüber hinaus vornimmt, um etwaige falsche Fährten zu legen.Suggestion scheint einer der wesentlichen Gründe zu sein, weshalb von Schirach seinen großen Erfolg sowohl in der Literaturkritik als auch in der breiten Leserschaft selbst zu generieren vermag.
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