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Strafzwecke in Strafrechtslehre und Öffentlichkeit
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Inhaltsangabe:Einleitung:
Das Beispielthema Jugendkriminalität, vor allem auch in Verbindung mit gewalttätigem Verhalten, stand und steht seit ein paar Jahren verstärkt im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Jugendliche erregen mit ihren Taten die Aufmerksamkeit und den Anstoß von Politikern und Bürgern. Auftrieb hat die öffentliche Diskussion vor allem in Hamburg, aber auch bundesweit, durch Fälle wie den der Ermordung des Herrn Dabelstein bei einem Raubüberfall zweier 16jähriger auf seinen Kiosk bekommen.
Die Öffentlichkeit fordert ein striktes Vorgehen des Staates gegen solche Verbrechen.
Die Debatte und die begleitenden Veröffentlichungen und Stellungnahmen drehen sich dabei meist nur um die Frage nach dem Für und Wider der Strafanwendung und Strafverschärfung. Vermissen lassen sie eine Beschäftigung damit, was der von der angerufenen sanktionierenden Staatsgewalt festgesetzte Zweck der Strafe tatsächlich ist.
Der Gegenstand dieser Arbeit wird sein, auseinanderzudividieren, wie der Staat in seinen Strafgesetzen den Strafzweck bestimmt und wie diese Bestimmung im Verständnis der Öffentlichkeit vorkommt.
Gang der Untersuchung:
Wie im Titel suggeriert, bestehen in Strafrechtslehre und Öffentlichkeit verschiedene Annahmen über den Strafzweck: Im ersten Teil gilt es zu analysieren, wie sich dieser erstens nach dem allgemeinen, zweitens nach dem Jugendstrafrecht konstituiert. Es sollen die einer ideologischen Vorstellung geschuldeten und die faktischen Bestimmungen bezüglich der Funktion des Strafrechtes sortiert werden. Im zweiten Teil wird auf die Strafrechtsdiskussion in der Öffentlichkeit eingegangen, die, basierend auf einem Ordnungsinteresse, den staatlichen Strafzweck im Jugendstrafrecht verkennt.
Dazu wird zunächst das grundlegende allgemeine Strafrecht auf die der Legitimation dienende Schutzfunktion, den Sinn der Strafe, die Bestimmung der Schuld und das Verhältnis von begangenem Unrecht und ahndender Strafe untersucht. Anschließend wird das Jugendstrafrecht in seiner auf dem jungen Alter der Täter beruhenden Besonderheit und der folglichen Abänderung von Sanktionszweck und -maßnahmen betrachtet.
Mit den Ergebnissen wird übergegangen zur Untersuchung der öffentlichen Diskussion, in der die Haltungen von Bürgern und Politik daraufhin hinterfragt werden sollen, wie sie das maßgebliche Strafrecht im Falle jugendlicher Kriminalität unter Einfluß von Sicherheitsbedenken, Straferwartungen und moralischen Maßstäben aufnehmen und den [...]
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