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Straßenbetrieb

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 43. Kapitel: Arbeitsstellensicherung, Straßeninstandsetzung, Warnweste, Auftausalz, Straßenschaden, Winterdienst, Umleitung, Absperrung, Autohof, Straßenunterhaltung, Leitkegel, Straßenwärter, Straßenreinigung, Straßenmeisterei, Feuchtsalz, Signalflagge, Überleitung, Frostaufbruch, Winterstreu, Mautbrücke, Nebelwarnanlage, Fahrbahnsperrung, Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Warnleuchte, 4-0-System, Grün- und Gehölzpflege, Nachtbaustelle, Tagesbaustelle, Vorwarneinrichtung, Nahtsanierung, Warnschwellen auf Autobahnen, Baumkontrolle, Absperrband, Glättemeldeanlage, Beschilderungsplan, Schneezeichen, Absperrtafel, Zustandserfassung und -bewertung, Pavement Management System, Verkehrsrechtliche Anordnung, Bauzaun, Nebenbetrieb, Regelplan, Verkehrssicherung, Bodenwelle, Dauerbaustelle, Warnposten, Verkehrsschau, Waschbrettpiste, Faltsignal, Engstellensignalisierung, Spurrille, Geschwindigkeitstrichter, Leitmal, Baumspiegel, Leitbake, Taumittelsprühanlage, Nebenanlage, Antistaubit, Schrammbord. Auszug: Eine Warnweste ist eine Weste in meist gelber oder oranger Tagesleuchtfarbe mit retroreflektierenden Streifen, die zur besseren Sichtbarkeit von Personen dient. Im Straßenverkehr zählt sie in einigen Ländern zu den mitzuführenden Ausrüstungsgegenständen im Kraftfahrzeug. In Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste nur in gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben, wird aber auch für Privatleute empfohlen. Warnwesten werden zum Beispiel von Arbeitern im Straßenbau oder von LKW-Fahrern getragen. Besonders auf der Autobahn bei einer Panne oder bei einem Verkehrsunfall ist es wichtig, schon aus großer Entfernung gesehen zu werden. Warnwestenpflichten in EuropaFür alle Länder (außer Deutschland) gilt, dass die Verwendungspflicht nur außerhalb geschlossener Ortschaften besteht. Im Detail bestehen bei den Vorschriften der einzelnen Länder große Unterschiede. In manchen Ländern muss nur eine Weste mitgeführt werden, in anderen muss für jeden vorhandenen Sitzplatz eine Warnweste vorhanden sein. Eine weitere Spielart ist die Vorschrift, dass keine explizite Mitführverpflichtung, aber eine Verwendungsverpflichtung im Fall einer Panne oder eines Unfalles besteht. In Deutschland ist die Tragepflicht nicht durch eine straßenverkehrsrechtliche Vorschrift, sondern durch eine Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften geregelt. Es muss mindestens eine Weste für den Fahrer, bei Fahrzeugen, die regelmäßig mit Beifahrern besetzt sind, auch für die Beifahrer mitgeführt werden. Die Weste ist bei jedem Aufenthalt außerhalb des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen zu tragen. Das Nichtmitführen und das Nichtbenutzen sind nach der Unfallverhütungsvorschrift Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Sozialgesetzbuches. Sie können von der Berufsgenossenschaft mit einem Bußgeld geahndet werden. In Österreich haben sich bis 2010, nach vier Jahren Tragepflicht, die Unfälle auf Grund des Nichterkennens von Personen bei Dunkelheit auf der Fahrbahn um 39 % vermindert. Die Zahl der Verungl
Folgt in ca. 5 Arbeitstagen

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