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Stufenweise Wiedereingliederung nach § 28 SGB IX, § 74 SGB V
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Die stufenweise Wiedereingliederung hat sich als ein unverzichtbares Instrument der beruflichen Reha etabliert. Sie stellt sich als eine verbreitete Maßnahme im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements dar. Mit § 28 SGB IX und § 74 SGB V ist das Rechtsinstitut in einem klassisch sozialrechtlichen Umfeld normiert, wirkt sich aber gleichwohl auf ein etwaig zugrundeliegendes Arbeitsverhältnis aus. Das Werk geht den Verknüpfungen sozial- und arbeitsrechtlicher Regelungen auf den Grund. Es erfolgt eine eingehende Konkretisierung des Regelungsgehalts. Dabei wird das Verfahren zur Vorbereitung vorgestellt und es werden Fragen des Vollzugs samt der sozialrechtlichen Auswirkungen sowie der gerichtlichen Durchsetzung geklärt. Dies ist in der notwendigen, das Arbeits- und Sozialrecht übergreifenden Form bislang nur ansatzweise geschehen.
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