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Subvention

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 58. Kapitel: Riester-Rente, Öffentliche Bürgschaft, Steuersubvention, Kulturförderung, Beihilfe, Kulturinvestitionsprogramm, Regionalpolitik der Europäischen Union, Eigenheimrente, Exportsubvention, Direktzahlung, Arbeitnehmersparzulage, Dresdner Heidebogen, Wohnungsbauprämie, LEADER, Bürgschaftsbank, Überbrückungsgeld, Cross Compliance, Zonenrandgebiet, Bananenmarktordnung, Presseförderung, Schulmilchprogramm der Europäischen Union, Quersubventionierung, Überproduktion, Sonderabschreibung, Mittelstandsförderung, Agrarmarktordnung, Agrardiesel, 1000-Dächer-Programm, AktivRegion Schleswig-Holstein, Agrardumping, Ausfuhrerstattung, Mitnahmeeffekt, Notifizierungspflicht, Literaturstipendium, Agrarsubvention, Kofinanzierung, LIFE+, Butterberg, Windhundprinzip, Uchte-Tanger-Elbe, De-minimis-Beihilfe, Finanzielle Fördermittel, Sparförderung, A-fonds-perdu-Beitrag, Region Leinebergland, Produktionserstattung, Konsumbrot, Fördergefälle, Gießkannenprinzip, Bundesbürgschaft, Ariane, Agrarreform, Rasenmäherprinzip, Investitionszuwachsprämie. Auszug: Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten (siehe unten) geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Daher gehört sie zur sogenannten 3. Säule bzw. 2. Schicht der Altersvorsorge. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt worden und in den §§ 10a, 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt. Die Bezeichnung "Riester-Rente" geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert wurde. Für die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der Medienöffentlichkeit das Verb "riestern" etabliert. Alle zulagenberechtigten Personen (siehe unten) können eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen. Die Private Riester-Rente weist folgende Merkmale auf: Die Betriebliche Riester-Rente hat neben den oben genannten gleichen Voraussetzungen folgende zusätzliche Merkmale: Seit 2005 wird auch die Rürup-Rente durch Steuervorteile während der Ansparphase staatlich gefördert. In der Rürup-Rente sind auch nicht-zulageberechtigte Personen förderfähig. Über die Eichel-Rente (betriebliche Altersvorsorge, Entgeltumwandlung) hatten Arbeitnehmer vor 2005 bereits Möglichkeiten, staatliche Förderung für ihre Altersvorsorge zu nutzen. Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben zur Zeit folgende Personen (geregelt in EStG), wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Diese Personen sind unmittelbar zulagenberechtigt: Folgende Personenkreise sind nicht anspruchsberechtigt: Diese können unter Umständen einen beitragsfreien abgeleiteten Riestervertrag führen: Ehepartner von anspruchsberechtigten Person
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26,50 CHF

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