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Systembildung im Europäischen Urheberrecht
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Der Band enthält die Beiträge zur INTERGU-Tagung 2006. "Systembildung" wirft im Europäischen Privatrecht andere Fragen auf als im nationalen Recht. Die Rechtsangleichung ist im Zusammenhang mit den Vorgaben des Primärrechts zu sehen, wie sie insbesondere in den Grundfreiheiten und den beschränkten Rechtsetzungskompetenzen liegen, aber auch im Lichte des Internationalen Urheberrechts. Die systematische Untersuchung der Sachfragen des Urheberrechts erfordert eine Analyse der Rechtsetzung im Querschnitt. Und die mehrstufige Rechtsetzung durch Richtlinien wirft eigene Probleme für die nationalen Gesetzgeber und Gerichte auf.
Die Referenten - Wissenschaftler und Praktiker des Europarechts und des Urheberrechts aus Deutschland und Österreich - untersuchen die Grundlagen des Europäischen Urheberrechts - Primärrecht und Internationales Urheberrecht - und das Harmonisierungskonzept der Gemeinschaft. Sie stellen die Rechtsangleichung nach Sachfragen geordnet dar: Schutzgegenstand und Rechtsinhaber, Inhalte und Schranken des Urheberrechts, Urhebervertragsrecht und Verwertungsgesellschaftenrecht sowie Rechtsdurchsetzung. Und sie erörtern schließlich Fragen der Umsetzung urheberrechtlicher Richtlinien in das nationale Recht und der Anwendung dieses Umsetzungsrechts.
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