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Tante Emma's Erben

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Die betriebliche Altersversorgung ist in Deutschland viel älter als staatliche Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die erst mit der kaiserlichen Botschaft an den Reichstag vom 17.11.1881 angefangen hat. Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts hatten Unternehmer begonnen, Formen privatrechtlicher Leistungen als Versorgung ihrer aus Altersgründen ausscheidender Arbeitnehmer zu entwickeln. Heute erhalten aufgrund einzelvertraglicher oder tariflicher Regelungen mehr als 60% aller Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst Zusatzversorgungsleistungen. Der Bar-Wert aller Zusagen hat im Jahre 1994 ca. 500 Milliarden DM betragen. Der Autor dieses Buches ist Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht. Er war von 1982 bis Ende 1994 im für das Ruhegeldrecht zuständigen Senat, zuletzt als dessen stellvertretender Vorsitzender, tätig. Seine umfassende Sachkenntnis des Rechts der betrieblichen Altersversorgung ist Grundlage für die systematische Darstellung dieses Rechtsgebiets aus der Sicht der Rechtspraxis des Bundesarbeitsgerichts. Das Buch stellt den Zusammenhang her zwischen den nur punktuellen Regelungen der Gesetzgebung und dem von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geschaffenen System der Altersversorgung. Die wichtigsten Durchführungsformen der Ruhegeldzusagen werden ebenso erörtert wie die Probleme, die sich aus der Dynamisierung, der möglichen Überversorgung und der Kürzung von Leistungen ergeben. Zahlreiche Beispiele ergänzen das Werk. Alle, die sich mit der betrieblichen Altersversorgung befassen, finden in diesem Buch einen unentbehrlichen Ratgeber.
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Preis

31,50 CHF