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Tarifpluralität im System der Arbeitsrechtsordnung
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Mit Urteil vom 7.7.2010 hat der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts seine bisherige Rechtsprechung zur Auflösung von Tarifpluralitäten nach dem Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb aufgegeben. Die Arbeit ist den Folgefragen gewidmet, die sich aus dieser bereits seit einiger Zeit erwarteten Rechtsprechungsänderung ergeben. Sie unternimmt den Versuch, das Bild eines künftigen Tarifvertrags- und Arbeitsrechtssystems unter den Bedingungen der Möglichkeit realisierter Tarifpluralitäten zu zeichnen. Die behandelten Folgefragen stellen sich rechtsmethodisch unter dem Gesichtspunkt eines durch die Aufgabe der bisherigen Rechtsfortbildung bewirkten »Wandels des Normumfeldes«. Sie lassen sich zu der Frage verdichten, wie die realisierte Tarifpluralität in das System der Arbeitsrechtsordnung eingepasst werden kann.
Dabei kann sich die Untersuchung nicht auf die tarifvertragsrechtlichen Implikationen des Abschieds vom Grundsatz der Tarifeinheit beschränken. Der Paradigmenwechsel im Tarifkollisionsrecht strahlt vielmehr auf die unterschiedlichen Teilgebiete des Arbeitsrechts aus und berührt alle »großen« arbeitsrechtlichen Bereiche - das Arbeitsvertragsrecht, das Tarifrecht, das Betriebsverfassungsrecht sowie das Arbeitskampfrecht.
Die Untersuchung zeigt, dass sich die Tarifpluralität unter Beachtung der sich aus dem jeweiligen systematischen und teleologischen Zusammenhang der einschlägigen verfassungs-, gesetzes- und richterrechtlichen Vorgaben ergebenden Anpassungen und Neuorientierungen ohne »Brüche« stimmig in das System der Arbeitsrechtsordnung integrieren lässt.
Die Arbeit wurde am 9. November 2011 mit dem Hugo Sinzheimer Preis für herausragende arbeitsrechtliche Dissertationen ausgezeichnet.
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