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Theorie richterlichen Begründens

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In der Textstruktur des Rechtsstaats hat die richterliche Entscheidungsbegründung die Aufgabe, demokratische Legitimität vom Gesetz auf das konkrete Urteil zu übertragen. Christensen und Kudlich gehen in drei großen Schritten der Frage nach, wie die Begründung dieser Aufgabe gerecht wird: In einem historischen Teil wird zunächst gezeigt, wie die Rechtswissenschaft die Rolle der Begründung versteht. Dieses Verständnis ist in sich gespalten. Die herkömmliche Auffassung versteht den Legitimationstransfer semantisch und will die Entscheidung mittels Bedeutungsregeln aus dem Gesetz ableiten. Neuere Ansätze schlagen einen pragmatischen Relevanzhorizont vor, wonach der Legitimationstransfer durch die Argumentation im Verfahren erfolgen muß. In einem kritischen Teil wird das Selbstverständnis der Juristen mit den Nachbarwissenschaften konfrontiert: Die Linguistik bestätigt die Auffassungen, die betonen, daß die Sprache oder Semantik der Gesetze allein die Bestimmtheit der Entscheidung nicht vorgeben kann. Bestimmtheit gewinnt ein Text erst durch die Verständigungsanstrengung von Personen in einer Situation. Damit kommt das Gerichtsverfahren in den Blick, das mit Hilfe der soziologischen Diskursanalyse als Konflikt um Sachverhaltserzählung und Bedeutung des Gesetzes rekonstruiert wird. Eine Ergänzung liefert die philosophische Argumentationstheorie, die Struktur und Geltung von Argumenten präzisiert. Der systematische Teil versteht sich als exemplarische Explikation des impliziten Wissens der Praxis über die Begründung: Ansatzpunkt sind die gesetzlichen Vorgaben von Verfassung und einfachem Recht. An diesen wird das methodische Vorgehen der Praxis gemessen. Die Strukturierung erfolgt auf den drei Ebenen einzelner Argumente, vollständiger Entscheidungen und ganzer Entscheidungsketten. Eine solche Theorie der Praxis führt zur Verschiebung der Fragestellung: Statt nur darzustellen, wo das Recht gefunden wurde, muss die Begründung darlegen, wie das Recht gemacht wird. Nur wenn die Begründung den besseren Argumenten den Vorzug gibt, gelingt der Legitimationstransfer.
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