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Todesstrafenverbot und Folterverbot

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Die verfassungsgebende Gewalt wollte aus der Menschenwürde konkrete rechtliche Folgerungen ziehen und einen Menschenwürdekern aller Grundrechte als abwägungsfest, aber zugleich in Grenzen entwicklungsfähig der Verfassungsänderung entziehen. Die Menschenwürde als Verfassungsbegriff ernst zu nehmen heißt deshalb, ihren Sinn gleichsam induktiv, von den nachfolgenden Grundrechten her, zu erschließen.Die vorliegende Schrift legt Einzelstudien zu zwei konkreten grundrechtlichen Menschenwürdegehalten vor - dem Todesstrafenverbot und dem Folterverbot. Sie ergänzt zwei weitere Untersuchungen, die unter den Titeln "Der Menschenwürdegehalt der Grundrechte - Grundfragen, Entstehung und Rechtsprechung" und "Abwägungsfeste Rechte - Von Alexys Prinzipien zum Modell der Grundsatznormen" veröffentlicht werden.Die drei Bände (JusPubl 276, 277, 278) sind sowohl einzeln als auch zum Setpreis erhältlich.
Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen

Preis

132,00 CHF