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Totipotenz

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Totipotenz bezeichnet die Fähigkeit zur Ganzheitsbildung. Im Recht wird das naturwissenschaftliche Merkmal herangezogen, um den Embryo zu definieren. Anlass zur Hinterfragung des Totipotenzkriteriums bieten insbesondere zwei Szenarien: die Erzeugung einer "transienten Totipotenz" und der Einbau von "Entwicklungsbremsen". Aufbauend auf einer kritischen Analyse des Totipotenzkriteriums entwickelt Lena H. Laimböck als Alternative zu diesem Kriterium das Merkmal der "qualifizierten Entwicklungsfähigkeit" und einen darauf basierenden Reformvorschlag für die einfachrechtliche Embryodefinition.
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