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Transfersozialplan, die moderne Form der Restrukturierung
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Essay aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: keine, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die immer unübersichtlich werdende Gesetzeslage einerseits und
die auch immer mehr einseitig auf Arbeitnehmerinteressen ausgerichtete
Rechtsprechung der Arbeitsgerichte machen mittlerweile
nahezu jede Kündigung für ein Unternehmen zu einem Vabanquespiel.
Statistisch endet jede 2. Kündigung in einer Kündigungsschutzklage
und jede 2. Kündigungsschutzklage endet mit einem Abfindungsvergleich,
bei dem nicht selten auf bereits vereinbarte Abfindungen
noch "aufgesattelt" wird.
Der Gesetzgeber hat zwar mit § 1 a KSchG eine auf den ersten
Blick vernünftige Regelung eingeführt, indem er unter bestimmten
Prämissen für den Fall des Verzichts auf eine Kündigungsschutzklage
für die entlassenen Arbeitnehmer eine Abfindung in
Höhe eines halben Monatsentgelts pro Beschäftigungsjahr vorgesehen
hat. Allerdings hat sich diese Regelung nicht bewährt und
zu einer noch höheren Quote von Kündigungsschutzprozessen
geführt. Die Arbeitsrichter sehen nämlich mittlerweile das halbe
Monatsgehalt als gesetzlich festgelegte Untergrenze an. Und ein
gekündigter Arbeitnehmer kann bei einer Kündigungsschutzklage
vor diesem Hintergrund eigentlich nur gewinnen, wen er vor Gericht
zieht. Unter diese Mindestabfindung kann er nicht fallen.
Darüber hinaus ist § 1 a KSchG nicht für größere Restrukturierungsmaßnahmen
geeignet, weil hier ein Sozialplan, in dem die
Abfindungen festgeschrieben werden, vom Gesetz - teilweise -
zwingend vorgeschrieben ist.
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