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Transparenz als Verfassungsprinzip

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Jürgen Bröhmer untersucht den in der politischen und rechtlichen Diskussion häufig gebrauchten Begriff der Transparenz vor dem Hintergrund des Grundgesetzes und des Rechts der Europäischen Union. Der Begriff der Transparenz hat verschiedene Aspekte. Man kann von Ergebnistransparenz sprechen, wenn das Resultat eines Entscheidungsprozesses offen gelegt wird. Damit eng verbunden ist die inhaltliche Transparenz, die sich auf die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit des Entscheidungsergebnisses bezieht. Die Verfahrenstransparenz bezieht sich auf die Entscheidungsverfahren selbst, die oft gerade in transparenzrelevanten Punkten ganz unterschiedlich ausgestaltet sind. In föderalen Gebilden und der zunehmend "globalisierten" Welt wird die Verantwortungstransparenz immer wichtiger, bei der es um die Frage geht, ob man das Ergebnis eines Entscheidungsprozesses noch einem verantwortlichen Entscheidungsträger zuordnen kann. Transparenz ist kein neues Konzept und ein genauer Blick in das Grundgesetz zeigt, daß viele Vorschriften und Prinzipien des Grundgesetzes die Schaffung von Transparenz der einen und anderen Art zum Gegenstand haben. Es gibt aber auch überkommene Defizite, etwa bei der Interpretation der Informationsfreiheit aus Art. 5 GG, dessen Auslegung an die neuen Bedingungen der Informationsgesellschaft anzupassen ist. Der Vergleich mit dem Recht der Europäischen Union, wo es zuvörderst um den Zugang zu Dokumenten und um den Entscheidungsprozeß im Gesetzgebungsorgan Ministerrat geht, zeigt, daß Forderungen nach mehr Transparenz in Zusammenhang mit einem tatsächlichen oder so empfundenen demokratischen Defizit zu sehen sind. Mit Blick auf das Recht der Europäischen Union stellt der Autor u.a. das Recht auf Zugang zu Dokumenten ausführlich dar.
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