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Transsubjektive Deliktsverantwortlichkeit
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Der Diskurs um eine Unternehmenshaftung aufgrund von Menschenrechtsverletzungen entlang globaler Wertschöpfungsketten wirft ein Schlaglicht auf Inkohärenzen in der vorherrschenden Haftungskonzeption für Unternehmensdelikte. Ausgehend von der Frage einer transsubjektiven Deliktsverantwortlichkeit widmet sich Philipp Christian Pordzik daher zunächst der Entwicklung eines Haftungsregimes bei Delikten selbstständiger Gesellschaften. Hierfür werden neben historisch-teleologischen Erwägungen insbesondere rechtsökonomische Erkenntnisse fruchtbar gemacht. Ausgehend von den gewonnenen Erkenntnissen folgen sodann Impulse zur Ausgestaltung einer künftigen Haftungsanordnung für Menschenrechtsverletzungen entlang globaler Wertschöpfungsketten. Die vorliegende Arbeit wurde mit dem Rudolf-Haufe-Nachwuchsförderpreis 2021 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ausgezeichnet.
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