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Turboprämie und Sozialplan
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Arbeitgeber haben bei Betriebsänderungen großes Interesse daran, einen Personalabbau möglichst schnell und rechtssicher umzusetzen. Sie möchten daher langwierige Kündigungsschutzverfahren vermeiden. Deshalb bieten Arbeitgeber den Arbeitnehmern Abfindungen für einen Klageverzicht, so genannte «Turboprämien» an. Während «Turboprämien» auf individualrechtlicher Ebene grundsätzlich zulässig sind, ist in Rechtsprechung und Literatur heftig umstritten, ob auch die Betriebsparteien in einem Sozialplan oder einer freiwilligen Betriebsvereinbarung «Turboprämien» vereinbaren dürfen. Die Arbeit geht den in diesem Zusammenhang diskutierten Fragen nach.
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