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Türkei und Europäische Gemeinschaft
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Seit der Unterzeichnung des Assoziationsabkommens am 12.3.1963 zwi schen der EG und der Türkei sind nahezu 29 Jahre vergangen. Nach einer zeit weiligen Unterbrechung und Abkühlung der Beziehungen beantragte die Tür kei am 14. April 1987 die Vollmitgliedschaft in der EG. Daraufuin gab die EG Kommission nach einer etwa zweieinhalb Jahre dauernden Prüfung ihre Stel lungnahme dem EG-Ministerrat ab, die von diesem übernommen wurde. Die Antwort, die u.a. mit Hinweisen auf das wirtschaftliche Gefälle zwischen der Türkei und der EG, auf Mängel der sozialen Sicherheit und Menschenrechts praxis sowie auf die Zypernproblematik untermauert wurde, war, daß bis zur Verwirklichung des bevorstehenden Binnenmarktes keine Beitrittsverhand lungen aufgenommen werden könnten. Diese Antwort auf das Beitrittsgesuch löste in der Türkei eine tiefe Enttäu schung aus, da dort die EG-Vollmitgliedschaft u.a. auch als Anerkennung der Loyalität gegenüber dem Westen und als Unterstützung der EG bei den Bemü hungen um mehr Demokratie und freie Marktwirtschaft gesehen worden war. In der Tat war und ist die Türkei ein zuverlässiger Partner des Westens. Sie ist langjähriges Mitglied der NATO, der OECD, der KSZE, des Europarates und hat eine starke Bindung zu europäischen Staaten auf der Grundlage einer Vielzahl von bi- und multinationalen Verträgen. Sie spielte während des Kal ten Krieges eine wichtige Rolle bei der Verteidigung westlicher Interessen.
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