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Tying, exklusive Verträge und das Kartellrecht im Fall Microsoft
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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1, 3, Humboldt-Universität zu Berlin (Industrieökonomik), Veranstaltung: Seminar zu vertikalen Beziehungen im WS 2002/2003, Sprache: Deutsch, Abstract: Kartellrecht soll die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs gewährleisten. Dabei kann nur der aktuelle Wissensstand als Grundlage für die Rechtssprechung dienen. Bei der Analyse, ob Microsoft durch gezielten Einsatz wettbewerbsfeindlicher Maßnahmen zum Schaden der Konsumenten gehandelt hat, tauchen einige Fragen auf. Sind die alten Vorschriften des Shermanacts geeignet den Wettbewerb in New Economy Märkten zu schützen bzw. sind sie überhaupt anwendbar? Agiert Microsoft in einem solchen Markt und wie ist dieser zu charakterisieren? Welche konkreten ökonomischen Auswirkungen haben die Strategien der Kopplungsgeschäfte (engl.:Tie-in-Sales) und der exklusiven Verträge im Microsoft Fall? Wirken Microsofts Strategien zum Schutz seines Betriebssystemmonopol nur wettbewerbsschädlich bezogen auf den zweiten Protagonisten in diesem Kartellrechtsprozess, oder auch gesamtwirtschaftlich wohlfahrtsmindernd?
In dieser Arbeit wird versucht durch Fokussierung auf Tying und exklusive Verträge der Beantwortung dieser Fragen ein wenig näher zu kommen und die verschiedenen Standpunkte einander gegenüber zu stellen.
Dazu wird im ersten Teil das Unternehmen Microsoft, der Markt auf dem es agiert und die im Prozess betroffenen Produkte kurz dargestellt. Im zweiten Teil folgen die kartellrechtlichen Grundlagen und eine kurze Beschreibung des Prozessablaufes. Im 3. und 4. Teil werden dann die Details von exklusiven Verträgen und Tying untersucht. Darauf folgt im 5. Teil eine Wohlfahrtsbetrachtung, welche die Grundlage für die in der Schlussbetrachtung getroffenen Aussagen darstellt. Zumindest tendenziell soll an dieser Stelle eine Beurteilung der Ergebnisse des Prozesses vorgenommen werden.
Das Werk zeichnet sich durch die ökonomische Analyse der wettbewerbspolitischen Erwägungen und der juristischen Manifestation in konkretem Wettbewerbsrecht aus, wobei stets auf den Microsoft Fall bezogen wird.
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