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Typische Straftatbestände des Geschäftsführers der GmbH in der Krise

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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, 3, Hochschule Wismar (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Recht der Unternehmenskrise, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) unterliegt im täglichen Geschäftsverkehr mehreren rechtlichen Risiken, die es zu beachten gilt. Angefangen bei zivilrechtlichen Haftungsfragen, entweder gegenüber der Gesellschaft selbst, oder sogar gegenüber Gesellschaftsgläubigern. Aber auch strafrechtlich relevante Tatbeständen existieren und erlegen dem Geschäftsführer bestimmte Handlungsmuster in der Krise der Gesellschaft auf. Die große Bedeutung dieser Problematik ergibt sich in erster Linie aus der weiten Verbreitung der GmbH als die Kapitalgesellschaft im deutschen Gesellschaftsrecht. Per Stichtag 31.12.2008 waren 586.364 Kapitalgesellschaften in Deutschland im Handelsregister eingetragen1, ein Großteil hiervon Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Diese Hausarbeit befasst sich mit wichtigen Normen des Straf- und Insolvenzrechts, deren Existenz sich ein Geschäftsführer gerade in der Krise der Gesellschaft ständig vor Augen führen muss. Allgemein kann an dieser Stelle auch von Insolvenzdelikten im engeren Sinne gesprochen werden.2 Zu diesem Zweck werden zu Beginn die Begriffe des Geschäftsführers und der Krise der Gesellschaft eingehend ihrer gesetzlichen Normierung folgend definiert und erklärt. Ferner werden die relevanten Paragraphen des Strafgesetzbuches (StGB3) und der Insolvenzordnung (InsO4) im Kontext der Fragestellung dieser Arbeit beleuchtet. Eine Beschränkung existiert dahingehend, dass die Normen im Einzelnen beschrieben werden, ihr Verhältnis zueinander bleibt dabei teils außerhalb der Betrachtung. Begriffe wie Tateinheit und Tatmehrheit sind zwar für den Strafjuristen von Belang, für den Geschäftsführer in der Krise stehe
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