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Typische Straftatbestände des Geschäftsführers der GmbH in der Krise
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, 3, Hochschule Wismar (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Recht der Unternehmenskrise, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) unterliegt im täglichen
Geschäftsverkehr mehreren rechtlichen Risiken, die es zu beachten gilt. Angefangen
bei zivilrechtlichen Haftungsfragen, entweder gegenüber der Gesellschaft selbst, oder sogar
gegenüber Gesellschaftsgläubigern. Aber auch strafrechtlich relevante Tatbeständen existieren
und erlegen dem Geschäftsführer bestimmte Handlungsmuster in der Krise der Gesellschaft
auf. Die große Bedeutung dieser Problematik ergibt sich in erster Linie aus der weiten
Verbreitung der GmbH als die Kapitalgesellschaft im deutschen Gesellschaftsrecht. Per
Stichtag 31.12.2008 waren 586.364 Kapitalgesellschaften in Deutschland im Handelsregister
eingetragen1, ein Großteil hiervon Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Diese Hausarbeit
befasst sich mit wichtigen Normen des Straf- und Insolvenzrechts, deren Existenz sich
ein Geschäftsführer gerade in der Krise der Gesellschaft ständig vor Augen führen muss.
Allgemein kann an dieser Stelle auch von Insolvenzdelikten im engeren Sinne gesprochen
werden.2
Zu diesem Zweck werden zu Beginn die Begriffe des Geschäftsführers und der Krise der
Gesellschaft eingehend ihrer gesetzlichen Normierung folgend definiert und erklärt. Ferner
werden die relevanten Paragraphen des Strafgesetzbuches (StGB3) und der Insolvenzordnung
(InsO4) im Kontext der Fragestellung dieser Arbeit beleuchtet. Eine Beschränkung existiert
dahingehend, dass die Normen im Einzelnen beschrieben werden, ihr Verhältnis zueinander
bleibt dabei teils außerhalb der Betrachtung. Begriffe wie Tateinheit und Tatmehrheit
sind zwar für den Strafjuristen von Belang, für den Geschäftsführer in der Krise stehe
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