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Über die Grenzen der Menschenwürde

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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 1, 0, Fachhochschule St. Pölten, Veranstaltung: Philosophie und Ethik, 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Projektarbeit "Social work goes public", an der ich teilgenommen habe, bestand ein Teil unserer Arbeit aus der Erhebung des Selbstbildes der Sozialarbeit in Theorie und Praxis. Wir stellten fest, dass sich Sozialarbeit gerne als "Menschenrechtsprofession" bezeichnet, als "Anwalt für Randgruppen", die von dem Umstand bedroht sind, die Teilhabe an unserer Gesellschaft zu verlieren. Die Position der Sozialarbeit im Spannungsfeld zwischen KlientIn und Institution führt sehr häufig zu Interessenskonflikten. Sozialarbeit unterliegt fast immer dem "Doppelten Mandat": Die Interessen und die Menschenwürde des Klienten / der Klientin müssen gewahrt werden, gleichzeitig muss aber auch der Auftrag der Institution, der Gesellschaft erfüllt werden. Ein Umstand, der oft deutlich in Abgrenzung zu anderen Berufen, die ebenfalls im Bereich Sozialer Arbeit tätig sind steht. Weiters behindert der herrschende Trend des Neoliberalismus in der Sozialpolitik sehr nachhaltig die Tätigkeit der Sozialarbeit. (Projekt "Social work goes public" 2005/06: 9) Durch die Lektüre des Textes von Matthias Kettner "Über die Grenzen der Menschenwürde" ist mir bewusst geworden, dass der Aspekt der Wahrung der Menschenrechte nur ein Teil, die in der Praxis und in den Medien sichtbare "Spitze eines Eisberges" ist. Grundsätzlich geht es hier eigentlich um den Begriff und die Rolle der Menschenwürde, und "dass jeder Mensch Träger dieser Würde ist, unabhängig von seinen möglichen spezifischen Eigenschaften oder Defiziten, dass sich niemand über einen anderen erheben darf, ... dass Menschen immer Träger gleicher Rechte sind." (Kettner 2004: 292). Der Autor untersucht in den ersten beiden Kapiteln, ob die Rolle des Menschenwürdebegriffes anhand der Rechts- bzw. der Sozialphilosophie erklärt werden kann. Die historische Erfahrung systematischer Menschenrechtsverletzungen besonders während des Nationalsozialismus führte dazu, dass die Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde als ein tragender Grund der Menschenrechte zur obersten Rechtsnorm des deutschen Grundgesetzes wurde: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt." (Art. 1 Abs. 1 GG) Auch in der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen ist die Menschenwürde Bezugspunkt der Menschrechtsbegründung.
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