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Ultraleichtflugzeug

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 25. Kapitel: Tragschrauber, Ecolight, Pipistrel Apis, Pipistrel Taurus, FA Smaragd, Motorschirm, Asso V, Pipistrel Sinus, Pipistrel Virus, Remos G3, Sunny, DOVA DV-1, Aerostyle Breezer, Ikarus C42, Eurostar EV97, B&F, FK 12, Fisher FP-202, Flight Design CTSW, B&F, FK 9, Zodiac XL, WT-9 Dynamic, Shark Aero UL, Vega, Best Off Skyranger, Leza-Lockwood Aircam, Light Sport Aircraft, Aviakit Flight-Concept, HTC MT-03, Flightstar, Corvus Phantom, 3Xtrim. Auszug: Unter Ultraleichtflugzeugen (ULs) versteht man in Europa kleine, sehr leichte motorgetriebene Luftfahrzeuge für maximal zwei Personen. Was genau unter einem Ultraleichtflugzeug zu verstehen ist, wird von Land zu Land noch sehr unterschiedlich geregelt. International gibt es unterschiedliche Ultraleicht-Flugzeugklassen mit national variierenden Zulassungsvorschriften. Demgemäß wird der Begriff Ultraleichtflugzeug mehr oder weniger umfassend für Leichtflugzeuge verwendet. In den USA werden unter ultralight ausschließlich sehr leichte einsitzige Fluggeräte verstanden. Zahlreiche europäische Ultraleichtflugzeuge fallen in den USA unter den Begriff Light Sport Aircraft (LSA). "Ultraleicht" beschreibt zumindest im europäischen Kontext keineswegs ein extrem geringes Gewicht, sondern die Rückkehr zu alten Vorstellungen davon, was ein einfacher Zweisitzer wiegen solle. Das Gewicht der Piper Cub, eines von 1938 bis 1947 mehr als vierzehntausendmal gebauten, normal zertifizierten Flugzeugs, lag zwischen dem eines europäischen Ultraleichtflugzeuges und dem eines "Light Sport Aircraft". 3-Achs-gesteuertes Ultraleichtflugzeug B&F, FK 9 Fußstartfähiger Hängegleiter mit Minimum-Heckmotor Als Ultraleichtflugzeuge werden im Sprachgebrauch und in den nationalen Gesetzgebungen viele Arten von Luftsportgeräten und Leichtflugzeugen zusammengefasst. Ultraleichtflugzeuge gehören in Deutschland rechtlich zur Luftfahrzeugklasse der Luftsportgeräte und sind damit keine Flugzeuge im luftrechtlichen Sinne. Fast alle leichten, fliegenden Objekte können als Ultraleichtflugzeug zugelassen werden: Leichtflugzeuge, Drehflügler wie Hubschrauber und Tragschrauber, motorisierte Hängegleiter, Segelflugzeuge und Motorsegler, motorisierte Gleitschirme, Wasserflugzeuge, Kunstflugzeuge, zweimotorige Kleinstflugzeuge und vieles andere mehr. Die maximale Abflugmasse (engl. maximum take off weight, MTOW) der Ultraleichtflugzeuge darf in Europa bei Einsitzern 300 Kilogramm, bei Zweisitzern 450 Kilogramm, bzw. in
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Preis

19,50 CHF

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