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Umschuldung sittenwidriger Ratenkredite
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Viele der in der Niedrigzinsphase der späten 70er Jahre geschlossenen Ratenkreditverträge wurden Jahre später von den Gerichten als sittenwidrig qualifiziert. Zu diesem Zeitpunkt waren in vielen Fällen diese aber schon durch nachfolgende Umschuldungen in sittengemäße Kredite eingegangen. Wie diese Folgekredite zu behandeln sind, beschäftigt die höchstrichterliche Rechtsprechung trotz des Grundsatzurteils im Jahre 1987, bis heute. Die Monographie versucht mit einem eigenen in der Grundrichtung mit der Rechtsprechung übereinstimmenden Weg die aufgezeigten Probleme zu lösen und dogmatisch einzuordnen. Dabei liegen die Schwerpunkte beim Umfang der Bereicherungsansprüche - insbesondere 817 S.2 BGB - , der Lösung über die Lehre von der Geschäftsgrundlage und der Haftung wegen Verletzung von Aufklärungspflichten.
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