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Umsetzung der Prozesskostenrechnung beim Betreiberunternehmen eines Citynetzes
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, Technische Universität Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: Prozesskostenrechnung in einem Dienstleistungsunternehmen zu entwickeln. Die einzelnen Schritte werden detailliert aufgezeigt und erläutert. Insbesondere wird auf die Besonderheiten der Prozesskostenrechnung für Dienstleistungsunternehmen eingegangen. Darauffolgend wird eine Beispielrechnung für die Prozesse eines Citynetzbetreibers, welche sich durch telekommunikationsspezifische Besonderheiten auszeichnet, vorgeführt. Obwohl die Prozesskostenrechnung insbesondere für die indirekten Bereiche eines
Unternehmens empfohlen wird, werden in dieser Arbeit die netznahen Prozesse als Beispiel für eine Anwendung der Prozesskostenrechnung in Telekommunikationsunternehmen dargelegt, denn ein Einsatz der Prozesskostenrechnung in Dienstleistungsbetrieben sollte nicht nur in den indirekten Bereichen, sondern auch und vor allem an der unmittelbar dem Kunden erbrachten Marktleistung ansetzen. In der Regel wird gerade als Pilotprozess ein Bereich mit hohem Produktbezug vorgeschlagen. Insbesondere bei Dienstleistungsunternehmen "...empfiehlt sich [...] sogar die Auswahl von Pilotbereichen, die direkt in die Leistungserstellung involviert sind, da der Produkt- und Leistungsbezug der dort
anzutreffenden Teilprozesse noch wesentlich enger ist als bei den produktnahen Bereichen in der Industrie (z.B. Arbeitsvorbereitung, Qualitätssicherung)." Außerdem wird empfohlen für die Prozesskostenrechnung vor allem diejenigen Gemeinkostenbereiche herausgreifen, die ein besonders hohes Kostenvolumen aufweisen und/oder bisher im bestehenden Kostenrechnungssystem
am wenigsten verursachungsgerecht behandelt wurden. "Die Konzentration auf betriebliche Kostenschwerpunkte mit besonders teuren Ressourcen ermöglicht ein gezieltes, zugleich aber wirtschaftliches Gemeinkostenmanagement und soll gleichzeitig zu einer verursachungsgerechteren Verteilung der "Masse" der Gemeinkosten betragen.
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