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Umsetzung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die vertragsärztliche Kollektivversorgung und in die privatärztliche ambulante Versorgung
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Im PKV-System werden die durch G-BA-Beschluss in die ambulante GKV-Versorgung aufgenommenen neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die entsprechenden medizinischen Leistungen - zum Teil deutlich - früher erstattet. Dies zeigt eine detaillierte Analyse der Beschlüsse des G-BA von 29 neuen Behandlungs- und Untersuchungsmethoden im Zeitraum 2010 bis 2019. Hintergrund sind die sehr unterschiedlichen Verfahrensabläufe im GKV- und PKV-System. Die Vorlaufzeit für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im PKV-System im Vergleich zur GKV bewegt sich dabei im Spannungsfeld zwischen frühem Zugang zu neuen Methoden, Kostenkontrolle und der Sicherung der Versorgungsqualität über die Evidenzbasierung medizinischer Maßnahmen.
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