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Umweltrechtliche Einschränkungen der Souveränität - Völkerrechtliche Präventionspflichten zur Verhinderung von Umweltschäden

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Schadstoffe kennen keine politischen Staatsgrenzen. Mit zunehmender Industrialisierung wuchs auch die Zahl grenzüberschreitender Umweltkonflikte. Seit der Konferenz von Stockholm 1972 ist der Umweltschutz ein zentrales Thema der völkerrechtlichen Diskussion geworden. Trotz des gewachsenen Umweltbewußtseins hat sich die globale Umweltsituation seither verschlechtert. Heute ist die Menschheit nicht mehr ausschließlich mit lokal begrenzten Umweltkonflikten zwischen Nachbarstaaten, sondern auch mit globalen Problemen wie dem Ozonloch konfrontiert. Wirkungsvolle Impulse für den Umweltschutz sind nur von präventiven Regeln zu erwarten, denn eine Restitution von Umweltschäden ist oft nicht möglich. Bisher läßt sich im Völkerrecht kein isoliertes Schutzgut «Umwelt» herleiten. Jedoch ist der Umweltschutz ein Teilaspekt des Respekts vor der territorialen Souveränität anderer Staaten. Eine Beeinträchtigung der Umwelt über die eigenen Grenzen hinweg kann sich daher aufgrund der gebotenen Achtung der Souveränität anderer Staaten verbieten.
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