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Umweltschutz durch Rechtsschutz?

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Umweltschutzvorschriften erfüllen ihren Zweck nur, wenn sie eingehalten werden. Bestehen Zweifel an deren rechtmäßiger Handhabung durch die Verwaltung, soll zur Klärung dieser Frage eine Überprüfungsinstanz angerufen werden können. Das ist nicht nur ein rechtspolitischer Wunsch, sondern auf Basis der Aarhus-Konvention und der unionsrechtlichen Vorgaben eine normative Anforderung an die österreichische Rechtsordnung. Dabei wird weder im Völker- noch im Unionsrecht strikt zwischen generellen und individuellen Rechtsakten unterschieden, was grundsätzlich im Spannungsfeld zum österreichischen öffentlich-rechtlichen Rechtsschutzsystem steht. Herausfordernd für die österreichische Rechtsordnung ist die in internationalen Rechtsakten enthaltene Privilegierung von Umweltschutzorganisationen. Neben einer detaillierten Analyse der bestehenden Vorgaben auf internationaler und europäischer Ebene werden deren Auswirkungen auf verschiedene Formen des Verwaltungshandelns im Wasserrecht untersucht.
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