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Unfallverhütung und Sicherheitserziehung als Gegenstand des Technikunterrichts
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Unfallverhütung und Sicherheitserziehung stellen sich einerseits als humane Aufgabe unserer Gesellschaft und unterliegen andererseits ökonomischen Sachzwängen. Vor diesem Hintergrund lässt sich nicht bestreiten, dass Schule sich mit diesem Problemkreis auseinandersetzen muss. Ausserdem unterliegt seit dem 1. April 1971 der Bereich Schule den Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung und hat somit für eine gezielte Unfallverhütung und Sicherheitserziehung Sorge zu tragen. Dass sich dabei das Unterrichtsfach Technik in besonderer Weise geeignet zeigt, liegt in der Struktur des Faches begründet. Im Verlaufe dieser Arbeit werden Möglichkeiten aufgezeigt, welchen Beitrag der Technikunterricht zur Sicherheitserziehung und Unfallverhütung leisten kann.
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