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Unfallversicherung und Haftung im Ehrenamt und im bürgerschaftlichen sozialen Engagement
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Mit der Erweiterung des Ehrenamts um Formen bürgerschaftlichen Engagements hält die Absicherung der Engagierten in der Unfallversicherung und beim Haftungsrisiko nicht Schritt. Die juristische Analyse zeigt gesetzliche Deckungslücken auf, die nach einer empirischen Erhebung des Autors durch Sammel-Versicherungsverträge der Bundesländer nicht geschlossen werden. Er empfiehlt, dauerhafte Gesundheitsschäden Engagierter außerhalb der Sozialversicherung im sozialen Entschädigungsrecht aufopferungsähnlich und steuerfinanziert abzusichern und die für organisationsungebundene Engagierte bisher ausgeschlossene gesetzliche Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gesetzlich einzuführen.
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