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Unilaterale oder bilaterale Freistellungsvorbehaltsklauseln
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, 7, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Internationale Besteuerung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das internationale Steuerrecht besteht aus einer Fülle von Normen, Urteilen und Richtlinien, die der Abgrenzung der Steuergewalt eines Staates gegenüber dem Ausland dienen. Ein grenzüberschreitend tätiger Steuerpflichtiger unterliegt daher regelmäßig dem Steuerrecht mehrerer Staaten. Basierend auf Art. 115 des AEU-Vertrages1 obliegt den Mitgliedstaaten der Europäischen Uniondie Angleichung der verschiedenen nationalen Rechtsvorschriften, um die Er-richtung oder Erhaltung der Funktionsfähigkeit eines gemeinsamen Europäi-schen Marktes zu erreichen.
Obwohl der AEU-Vertrag den Organen der Gemeinschaft keine spezifische Kompetenz auf dem Gebiet des Rechts der direkten Steuern gibt, hat Europäi-sches Gemeinschaftsrecht weitreichende Auswirkungen auf die innerstaatli-chen Vorschriften über die Ausgestaltung der unbeschränkten und der be-schränkten Steuerpflicht.2 Da die Harmonisierung der direkten im Gegensatzzu den indirekten Steuern bisher nur ansatzweise erfolgt ist, bedienen sich die Staaten sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), um die fiskalische Belas-tung der natürlichen und juristischen Personen, welche international tätig sind, deren individueller Leistungsfähigkeit anzupassen.
Da jedoch auch die entsprechenden DBA-Regelungen keine vollständige Be-seitigung der Mehrfachbesteuerung ermöglichen, bedienen sich viele Staaten unilateraler Zusatzprotokolle, sog. Freistellungsvorbehaltsklauseln.
Im Rahmen dieser Seminararbeit werden die Ursachen, Eigenschaften und Problematiken von Freistellungsvorbehaltsklauseln basierend auf der nationa-len Norm des § 50d Abs. 9 EStG herausgearbeitet. Dazu wird in Kapitel 2 die Doppelbesteuerung, aufgrund welcher Freistellung
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