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Untermaß, Übermaß und Wesensgehaltgarantie
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Die Arbeit untersucht die den Gesetzgeber bindenden und der verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterliegenden Vorgaben der Grundrechte. Ausgehend von einer Kritik einer den Gesetzgeber immer weiter einschränkenden Dogmatik werden gesetzgeberische Gestaltungsräume mit der grundrechtsfördenden Bedeutung des Parlamentsgesetzes begründet. Die bei Grundrechtskonflikten erforderliche wertende Zuordnung kann nicht im rein juristischen Verfassungsdiskurs, sondern nur im offenen politischen Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist zwar Handlungsnorm für den Gesetzgeber, der verfassungsgerichtliche Kontrolle unterliegt er jedoch nur hinsichtlich der Beachtung des Wesensgehalts der Grundrechte.
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