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Unternehmensbegriff und öffentliches Interesse
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Zentrales Problem der in der Rechtswissenschaft kontrovers geführten Unternehmensrechtsdiskussion ist der Unternehmensbegriff. Hier setzt sich der Verfasser unter Anwendung interdisziplinärer Methoden mit monistischen, dualistischen und pluralistischen Unternehmensrechtskonzepten auseinander. Das Problem der öffentlichen Interessen und die Art ihrer organisatorischen Umsetzung in den verschiedenen Unternehmensmodellen stehen im Mittelpunkt der Untersuchung. Im Rahmen einer systemtheoretischen Unternehmenskonzeption werden öffentliche Interessen und deren Träger aus öffentlichen Funktionen bestimmt, die ein Unternehmen an die jeweils relevanten Umwelten für ein dort entstandenes Bezugsproblem erbringt.
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