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Unternehmenswissen als Regulierungsressource

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Das Verwaltungsrecht stellt zunehmend Anforderungen an die internen Strukturen privater Unternehmen, die die verwaltungsrechtliche Bewältigung der mit der Unternehmenstätigkeit verbundenen Risiken in die Unternehmen hinein verlagern. Anhand der bankenaufsichtsrechtlichen Geschäftsorganisations- und Risikomanagementpflichten demonstriert Henning Voß, dass die Unternehmen mithilfe dieses Regelungsmodells zu einer eigenverantwortlichen Risikobewältigung im öffentlichen Interesse angehalten werden und so ihr vielfach überlegenes Wissen in den Dienst des Gemeinwohls gestellt wird. Das Wissen der Unternehmen wird damit zur Ressource staatlicher Regulierung. Diese Überlegungen sind die Grundlage, auf der sich die Arbeit im Anschluss der aufsichtsbehördlichen Überwachung der unternehmensinternen Strukturen und deren Grundrechtsschutz zuwendet.
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