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Unterschiedliche Lohnpfändungsberechnungen in der BRD
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warum die Arbeitgeber den pfändbaren Betrag bei einer Lohnpfändung unterschiedlich berechnen.
Artikel 3 Grundgesetz (GG)
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Das Gleichheitsgrundrecht ist "vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten".
(Grundgesetz-Kommentar, Michael Sachs, 3. Auflage, Art. 3 Rn. 13)
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