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Urkunden zur Geschichte des Schwäbischen Bundes (1488-1533), Vol. 2

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Excerpt from Urkunden zur Geschichte des Schwäbischen Bundes (1488-1533), Vol. 2: 1507-1533Die Städte sollen in keine Hilfe willigen, welche mit Geld zu leisten wäre, wenn aber eine Hilfe mit Leuten vorgeschlagen würde, und die Fürsten und andere Bundesverwandten darein willigen, sollen die Südtebotschafter es nicht abschlagen, aber allen Fleiss anwenden dass die Städte möglichst wenig beschwert werden, sondern bei altem Herkommen bleiben. Wenn aber den Botschaften merkliche Beschwerlichkeit begegnete, und sie dafür hielten, dass es den Städten unleidenlich seyn würde, so sollen sie die Sachen, wenn es angehe auf Hintersichbringen nehmen, die Städte zusam meuberufen und berathen lassen. Leide aber die Sache keinen Ver zug, so sollen sie die Forderung abschlagen und vorstellen dass es über ihr Vermögen gehe, damit für die Städte über¿üssiger Kosten verhütet wärde' so sollten die Städteboten auf den Reichs tag nicht gleich abgeben, sondern vorher von den Überlingern Er kuudigung einziehen wie sich der Reichstag anlasse.About the PublisherForgotten Books publishes hundreds of thousands of rare and classic books. Find more at www.forgottenbooks.comThis book is a reproduction of an important historical work. Forgotten Books uses state-of-the-art technology to digitally reconstruct the work, preserving the original format whilst repairing imperfections present in the aged copy. In rare cases, an imperfection in the original, such as a blemish or missing page, may be replicated in our edition. We do, however, repair the vast majority of imperfections successfully, any imperfections that remain are intentionally left to preserve the state of such historical works.
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