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Verbandsbeteiligung im Umweltrecht
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Umweltrelevante Rechtsetzungs-, Planungs- und Verwaltungsverfahren sind ohne die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände kaum mehr denkbar. Die Wahrnehmung von Umweltinteressen durch Verbände ist Ausdruck des Kooperationsprinzips und dient dem Abbau des Vollzugsdefizits im Naturschutzrecht. Die anerkannten Verbände sind zu beteiligen beim Erlaß von Parlamentsgesetzen, von Rechtsverordnungen und Satzungen, insbesondere Schutzausweisungen, von Plänen der Raumordnung und Landesplanung, Abfallwirtschaftsplänen, Planfeststellungsbeschlüssen, Plangenehmigungen und anderen Verwaltungsakten. Das Buch »Verbandsbeteiligung im Umweltrecht« beschreibt sämtliche im Bundesnaturschutzgesetz, den Landesnaturschutz-, Landesplanungs- und Landesabfallgesetzen geregelten Mitwirkungsfälle, faßt sie in übersichtlichen Tabellen zusammen und druckt die einschlägigen Vorschriften im Anhang ab. Nach der Zusammenfassung der Grundzüge des Mitwirkungsverfahrens werden ausführlich die Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern und die Möglichkeiten zur Durchsetzung der Verfahrensrechte sowohl während des laufenden Verfahrens als auch nach seinem Abschluß dargestellt.
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