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Verbraucherschutz beim Abschluss von Hypothekarkreditverträgen
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Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit einem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge:
Nach Erörterung der ökonomischen und gesellschaftspolitischen Hintergründe des Wohnimmobilienkreditmarktes, insbesondere der Schutzwürdigkeit der Verbraucher, wird die bisherige Entwicklung des europäischen Hypothekarkreditrechts dargestellt.
Im Anschluss wird dargelegt, dass der europäische Gesetzgeber zum Erlass einer Richtlinie der vorgeschlagenen Art nicht nach Art. 114 I AEUV ermächtigt ist, sondern eine entsprechende Kompetenz nur aus Art. 169 II lit. b) AEUV herleiten kann, in deren Rahmen die Richtlinie nur mindestharmonisierend ausgestaltet sein darf.
Da der Kommissionsvorschlag dem europäischen Informationskonzept folgt, den Verbraucherschutz also maßgeblich durch eine umfassende Information der Verbraucher erreichen will, wird dieses Konzept kritisch gewürdigt. Die sodann folgende Diskussion der einzelnen Informationspflichten und sonstigen Verbraucherschutzregelungen des Kommissionsvorschlages auf ihre Tauglichkeit, den Verbraucher bei der Aufnahme eines Hypothekarkredits effektiv zu schützen, bildet den zentralen Teil der Arbeit.
Abschließend wird die Bereitstellung unabhängiger und kostenloser Beratung der Verbraucher als alternatives Verbraucherschutzkonzept umfassend diskutiert.
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