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Verbrechen, Folter, Todesstrafe

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... aber wenn ich durch mein Eintreten für die Menschenrechte und die unbesiegbare Wahrheit dazu beitragen würde, nur irgendein unglückliches Opfer der Tyrannei oder der ebenso verhängnisvollen Unwissenheit den Qualen und Ängsten des Todes zu entreissen, so würden die Segnungen und Freudentränen auch nur eines einzigen Unschuldigen mich über die Verachtung der Menschen hinwegtrösten. (Beccaria) Folterverbot und Abschaffung der Todesstrafe sind Errungenschaften der Aufklärung und Signaturen rechtsstaatlicher Gesetzgebung. Unantastbar sind sie nicht: Angesichts aktueller Bedrohung durch den Terrorismus werden sie zusehends in Frage gestellt. Bis vor kurzem war die Folter im Rechtsstaat tabu, doch der Schock von 9/11 hat zu einer theoretischen und praktischen Relativierung des Folterverbots geführt. Und nach spektakulären Kapitalverbrechen, Geiselnahmen und Terroranschlägen mehren sich stets die Stimmen, die nach der Todesstrafe rufen. Diese wird zwar in immer weniger Staaten angewendet, doch unter den Ländern, in denen Hinrichtungen vollstreckt werden, finden sich auch heute noch namhafte rechtsstaatliche Nationen. Das Verdienst, die Untauglichkeit von Folter und Todesstrafe philosophisch bewiesen zu haben, kann die Mailänder Aufklärung für sich beanspruchen. 1764 erschien in Livorno Cesare Beccarias Abhandlung Über Verbrechen und Strafen, die zusammen mit Pietro Verris in den 1770er Jahren verfassten Beobachtungen über die Folter den Höhepunkt des aufgeklärten Strafrechtsdenkens markiert. Beccarias Buch wurde sofort ins Französische, Deutsche, Englische und in viele andere Sprachen übersetzt und verbreitete sich rasch in Europa und Amerika. Es löste eine auf verschiedenen Ebenen geführte Debatte aus, die in vielen Ländern die Abschaffung der Folter und der Todesstrafe einleitete.
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