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Verdeckte Ermittlungen im Strafverfahren
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Durch veränderte Kriminalitätsformen mussten auch die Strafverfolgungsbehörden ihre Methoden anpassen. Verdeckte Ermittlungstätigkeit durch Personen, wie etwa Verdeckte Ermittler oder V-Leute, sind deswegen aus unserem gegenwärtigen Strafverfahren nicht mehr wegzudenken. Vor diesem Hintergrund wird zunächst der Umgang mit derartigen Ermittlungspersonen nach der deutschen Rechtsordnung dargestellt, wobei neben den rechtlichen Grundlagen vor allem rechtliche Bedenken und Konsequenzen verdeckter Ermittlungstätigkeit für das Strafverfahren eingehende Betrachtung finden. In einem zweiten Schritt wird die Situation nach deutschem Recht mit der Rechtslage nach der Europäischen Menschenrechtskonvention und der sie konkretisierenden Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verglichen. Es wird aufgezeigt, dass die deutsche Rechtsprechung die Vorgaben des Straßburger Gerichtshofes weitestgehend berücksichtigt, hinsichtlich bestimmter Vorgehensweisen jedoch auch deutliche Divergenzen auszumachen sind.
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