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Verfassung der Freien Hansestadt Bremen
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Der neue Kommentar zur Bremischen Verfassung
ermöglicht seit langer Zeit wieder eine zeitgemäße und aktuelle Verfassungsauslegung im Kommentar-Format. Autoren aus Wissenschaft und Berufspraxis legen Wert auf eine systematische und praxisnahe Erläuterung der einzelnen Artikel, die alle Gebiete umfasst:
Im Zusammenhang mit den Verfassungsartikeln werden ebenfalls die konkretisierenden Normen des einfachen bremischen Rechts, des Geschäftsordnungsrechts, des verfassungsgeschichtlichen Kontexts sowie die Bezüge zu Bundesrecht und transnationalem Recht fachgerecht herangezogen.
Die Autonomieräume der Bremischen Verfassung gegenüber dem Grundgesetz sowie Bremische Besonderheiten werden im Kommentar ausführlich aufgezeigt.
Die Rechtsprechung des Bremischen Staatsgerichtshofs
ist umfassend ausgewertet und in den Zusammenhang der relevanten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und überstaatlicher Gerichte eingeordnet. Ein Entscheidungsregister verschafft einen schnellen und breiten Überblick.
Besonders aktuell
Berücksichtigt wird nicht nur die Ende 2015 erfolgte Novellierung der Verfassung Bremerhavens, sondern auch die in 2015 erfolgten Änderungen des Hochschulgesetzes, des Polizeigesetzes und des Deputationengesetzes. Auch werden die Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2015 (Az. 2 BvR 1282/11), in dem das Gericht Art. 61 Satz 2 der Bremischen Landesverfassung für nichtig erklärt hat, ausführlich kommentiert.
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