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Verfassungsänderungen
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Verfassungsänderungen" ist ein vielschichtiger Begriff. Er verweist unter anderem darauf, dass "Verfassungen" keine statischen Texte sind und Verfassungsgeschichte wie alle Geschichte ein dynamischer Prozess ist. In neun Vorträgen, die hier in überarbeiteter und mit Fußnoten versehener Fassung zum Abdruck kommen, nahmen sich Verfassungshistoriker Philosophischer und Juristischer Fakultäten Deutschlands, Frankreichs und Österreichs während der 17. Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte in der Evangelischen Akademie Hofgeismar vom 15. bis 17. März 2010 dieser Thematik an. Im Zentrum standen nicht nur Verfassungsänderungen und Verfassungswandel vom Deutschen Bund über das Deutsche Reich 1871 - 1918 bis zur Weimarer Republik, sondern auch die Verfassungsentwicklungen in der DDR 1949 - 1990 und jene des Bonner Grundgesetzes seit 1949. Darüber hinaus wurden die Verfassungsgeschichte Österreichs von 1848 bis 1938 und Frankreichs im 19. und 20. Jahrhundert behandelt. Eingeleitet wurde die Tagung mit zwei Beiträgen zu den fundamentalgesetzlich geprägten Epochen des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, in denen es noch keine Verfassungen gab, sehr wohl aber eine rechtliche Verfasstheit. Die Diskussionen zu den einzelnen Vorträgen sind im Wortlaut dokumentiert.
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