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Verfassungsbeschwerde gegen ein gleichheitswidriges Urteil
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Die Arbeit untersucht die Frage, wann eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch die Rechtsprechung eine Kontrollzuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Urteilsverfassungsbeschwerde begründet. Denn jeder Rechtsanwendungsfehler durch ein Fachgericht kann grundsätzlich als Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aufgefasst werden, der letztverantwortlich vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden müsste. Da das Bundesverfassungsgericht jedoch keine "Superrevisionsinstanz" eröffnet und vielmehr nur "spezifisches Verfassungsrecht" überprüft, geht diese Arbeit der Frage nach, wann eine Ungleichbehandlung aufgrund eines Rechtsanwendungsfehlers hierunter zu fassen ist. Dazu werden einerseits grundsätzliche Überlegungen zum allgemeinen Gleichheitssatz und seiner Bindungswirkung im Kompetenzgefüge der Gewaltenteilung herangezogen und andererseits anhand der aktuellen Entwicklung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung allgemeine Kriterien entwickelt, auch für eine Beantwortung der Frage auch den Gedanken der Schuhmann'schen Formel in Gegenwart weiterzudenken.
Folgt in ca. 15 Arbeitstagen