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Verfassungsgerichtsbarkeit in der Tschechoslowakei (1920-1939)
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Mit der tschechoslowakischen Verfassung des Jahres 1920 entstand in der Geschichte der europäischen Verfassungsgerichtsbarkeit ein neuer "Prototyp": Weltweit zum ersten Mal wurde ein besonderes Gericht geschaffen, das grundsätzlich jedes verfassungswidrige Gesetz für nichtig erklären konnte. Im Gegensatz zum Wiener Verfassungsgerichtshof geriet das tschechoslowakische Verfassungsgericht allerdings in Vergessenheit. Diese Arbeit rekonstruiert aus bislang unerschlossenen Archivquellen erstmals dessen Geschichte: Die Autorin rückt im Spiegel der Verfassungsgerichtsbarkeit zugleich die politischen Probleme der Zeit in das Blickfeld: die Auseinandersetzungen um parlamentarische Demokratie und Ermächtigungsgesetze, die Wirtschaftskrisen, den Einfluss der politischen Parteien, den Machtverlust des Parlaments und nicht zuletzt die Nationalitätenfrage, die in der politischen Entwicklung des Jahres 1938 kulminierte.
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