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Vergaberecht nach Ansprüchen
Angebote / Angebote:
Die öffentliche Hand kann keine Bauleistung vergeben, ohne dass dafür die Regelungen des Vergaberechts eingehalten werden müssen. Die aus einem komplexen Geflecht von Normen und Vorschriften resultierenden Rechte und Pflichten bei der Vergabe von Aufträgen werden Praktikern anhand von Abläufen, Handlungsoptionen und Beispielen in den verschiedenen Verfahrensstadien anschaulich erläutert. Zusätzlich wird der mögliche Rechtsschutz vor den Vergabekammern und Gerichten sowohl ausgerichtet auf den Erhalt der Zuschlagschance dargestellt, aber auch Anspruchsgrundlagen und Voraussetzungen, unter denen Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können, beleuchtet. So werden potentielle Auftragnehmer darin unterstützt, ihre Chancen auf den Angebotszuschlag zu maximieren. Auftraggebern werden Wege zur effektiven und erfolgreichen Durchführung von Ausschreibungen aufgezeigt. Ausgehend von den Gestaltungsmöglichkeiten der Beteiligten im jeweiligen Verfahrensstadium wird dargestellt, welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt ergriffen werden können, um das jeweilige Ziel zu erreichen.¿
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