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Verhandlungen des Sechszehnten Deutschen Juristentages ¿ Gutachten

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Frontmatter -- Inhaltsverzeichniß -- Gutachten -- I. Gutachten über die Frage: Sind gleiche Grundsätze des internationalen Strafrechts für die europäischen Staaten anzustreben? und eventuell welche? vom Herrn Professor Dr. von Liszt zu Gießen -- II. Gutachten über die Frage: Empfiehlt es sich, im Falle eines Verlustes von Werthpapieren (bei Einleitung eines Aufgebot-Verfahrens oder selbstständig) eine vorläufige Zahlungssperre eintreten zu lassen? und unter welchen Voraussetzungen? vom Herrn Director Dr. Ladenburg zu Mannheim -- III. Gutachten über die Frage: Wie ist die Behandlung gefundener Sachen civilrechtlich einheitlich zu regeln -- IV. Gutachten über die Frage: Soll im bürgerlichen allgemeinen Gesetzbuchs die unvordenkliche Verjährung als Grund des Erwerbes, beziehungsweise Verlustes von Rechten, eventuell bei welchen Aufnahme finden -- V. Gutachten über die Frage: Soll der Aussteller eines vor der Begebung gestohlenen oder verlorenen Wechsels oder sonstigen Ordrepapiers oder Inhaberpapiers dem gutgläubigen Erwerber hasten? vom Herrn Professor Dr. I. E. Kuntze zu Leipzig -- VI. Gutachten über die Frage: Soll das Recht auf die Lebensversicherungssumme zum Nachlaß des Versicherten gehören? a. vom Herrn Dr. Malß zu Frankfurt a. M -- VII Gutachten über die Frage: Wie sind die Befugnisse des Amtsrichters im vorbereitenden Untersuchungsverfahren sachgemäß zu konstruiren? vom Herrn Amtsrichter Dr. Kronecker zu Berlin -- VIII. Gutachten über die Frage: Sind die deutschrechtlichen oder die römischrechtlichen Grundsätze hinsichtlich des Fruchterwerbes im deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs aufzunehmen? vom Herrn Privatdocent Rechtsanwalt Dr. Otto Mayer zu Straßburg -- IX. Machten des Herrn Amtsrichter Dr. Romtz zu Lertin über die Frage: Wie ist die Behandlung gefundener Sachen civilrechtlich einheitlich zu regeln -- X. Gutachten des Herrn privatdocent Dr. Ludwig Elster zu Halle a. b Saale über die Frage: Soll das Recht auf die Lebensversicherungssumme zum Nachlasse des Versicherten gehören -- XI. Hutachten des Herrn privatdicent Rechtsanwalt Dr. Otto Mayer zu Straßburg i. Elsaß über die Frage: Sind die deutschrechtlichen oder die römischrechtlichen Grundsätze hinsichtlich des Fruchterwerbes im deutschen bürgerlichen Gesetzbuche aufzunehmen -- XII. Machten Des Herrn Professor Dr. Leonhard zu Höttingen über die Frage: Soll im bürgerlichen allgemeinen Gesetzbuchs die unvordenkliche Verjährung als Grund zum Erwerbe, beziehungsweise Verluste von Rechten und eventuell bei welchen Aufnahme finden -- XIII. Hutachten des Herrn Hof und Gerichts-Advokat Dr. Arnold Pann zu Wien über die Frage: Soll im bürgerlichen allgemeinen Gesetzbuchs die unvordenkliche Verjährung als Grund zum Erwerbe beziehungsweise Verluste von Rechten und event. bei welchen Aufnahme finden -- Nachtrag zu dem Machten des Herrn Professor Dr. Eck zu Berlin (Nr. III. S. 41-64) über die civilrechtliche Behandlung der Fundsachen
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