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Verhüllte Obliegenheiten im Versicherungsrecht
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Die Einstufung einzelner Vertragsklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen als Obliegenheiten oder als Risikobeschränkungen entscheidet häufig über die Leistungspflicht des Versicherers. Es besteht jedoch keine Einigkeit darüber, wie die erforderliche Abgrenzung vorzunehmen ist. Die Arbeit stellt die zahlreichen Lösungsvorschläge aus Literatur und Rechtsprechung dar und unterzieht sie einer kritischen Würdigung. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Rechtsprechung des BGH. Als maßgebliches Abgrenzungskriterium ist der materielle Regelungsgehalt der jeweiligen Klausel heranzuziehen. Entscheidend ist, ob für einen Versicherungsnehmer, der den üblichen Sorgfaltsanforderungen gerecht wird, durchgehender Versicherungsschutz besteht.
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