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Verkehrsunternehmen (Hessen)
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Quelle: Wikipedia. Seiten: 34. Kapitel: Rhein-Main-Verkehrsverbund, Verkehrsgesellschaft Oberhessen, Regionalverkehr Kurhessen, Frankfurt-Hanauer Eisenbahn-Gesellschaft, Hessische Landesbahn, Hanauer Straßenbahn, Verkehrsverbund Rhein-Neckar, Rhein-Neckar-Verkehr, Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main, Nassauische Staatsbahn, Butzbach-Licher Eisenbahn, Kurhessenbahn, Vias, Kombiverkehr, Omnibusverkehr Rhein-Nahe, Frankfurt-Königsteiner Eisenbahn, Vectus Verkehrsgesellschaft, MainMobil, Söhrebahn, Stadtwerke Rüsselsheim, HEAG mobilo, Omnibusbetriebe Beth, Stadtverkehr Maintal, Busverkehr Rhein-Neckar, Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig, Verkehrsverband Hochtaunus, Verkehrsgesellschaft Untermain, Kassel-Naumburger Eisenbahn, Odenwald-Regional-Gesellschaft, Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft. Auszug: Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) ist ein Verkehrsverbund des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) im Rhein-Main-Gebiet. Er hat seinen Sitz in Hofheim am Taunus. Geschäftsführer sind Knut Ringat (Sprecher) und Klaus-Peter Güttler. Der RMV ist rechtlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Gesellschafter sind neben dem Land Hessen alle Kreise und kreisfreien Städte innerhalb des Verbundgebietes mit Ausnahme der Stadt Mainz, deren Gebiet zwar auch zum Tarifgebiet des RMV zählt, die aber nicht in Hessen liegt. Der RMV wurde als Machbarkeitsstudie gegründet und sollte ausdrücklich nicht nur eine räumliche Erweiterung des damals bestehenden Frankfurter Verkehrsverbundes (FVV) sein. Einer der wesentlichen Unterschiede ist zudem, dass der RMV durch die Gebietskörperschaften getragen wird, während der FVV von den Verkehrsunternehmen getragen wurde. Durch die Verlagerung der Kompetenzen beim schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr vom Bund auf die Länder durch das Regionalisierungsgesetz sowie die Änderungen im europarechtlichen Rahmen bezüglich der Vergabe von Aufträgen zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen musste ohnehin eine völlige Neukonzeption erfolgen. Das Land Hessen hat hierzu ein Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr erlassen, welches die Aufgabenträger im Personennahverkehr festlegt. Nach diesem Gesetz sind Lokale Nahverkehrsgesellschaften zu gründen, welche die Bestellung der örtlichen Nahverkehre zu organisieren haben, während für die regionalen Verkehre die Verbünde zuständig sind, allerdings soll der Verbund auch die Kombination der örtlichen Verkehre untereinander sowie mit dem regionalen Verkehrsangebot koordinieren. Der Verbund hat das Ziel, den Fahrgästen einen einheitlichen Fahrplan und einen einheitlichen Tarif anzubieten. Eigentlich war nur die Bildung zweier großer Verbünde für den nördlichen (NVV) und den südlichen (RMV) Landesteil vorgesehen, allerdings sollte der bestehende Verkehrsverbund Rhein-Neckar, welcher
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