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Vermeidung von Bestechung durch Wirtschaftsunternehmen
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Der Entwurf des Gesetzes zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten (Verbandssanktionengesetz - VerSanG), sorgt seit seinem Bekanntwerden im August 2019 für Diskussionen wie kaum ein Vorhaben der vergangenen Dekaden. Dies verwundert nicht. Das Gesetz wagt nicht weniger als einen Paradigmenwechsel in Bezug auf die strafrechtliche Unternehmensverantwortlichkeit in Deutschland. Unternehmen sollen danach, wenn aus ihnen heraus oder zu ihren Gunsten Wirtschaftsstraftaten begangen werden, einem Beschuldigten im Strafverfahren gleichgestellt werden. Solche Taten sollen nicht länger nur auf der Grundlage des Ordnungswidrigkeitenrechts nach dem Opportunitätsprinzip verfolgt werden können. Vielmehr soll das Unternehmen im Sinne des Legalitätsprinzips sanktioniert werden - einschließlich der Möglichkeit einer Aussetzung der Strafe zu einer Art Bewährung. Sind die derzeit geltenden Grundlagen der Unternehmensverantwortlichkeit für Wirtschaftsstraftaten in Deutschland aber tatsächlich änderungsbedürftig? Wie potentiell effektiv ist das geltende deutsche Recht im internationalen Vergleich? Gibt es Vorbilder im Ausland, an denen es sich - ggf. in Alternative zum VerSanG - orientieren könnte? Diese Fragen stellen sich insbesondere in Bezug auf häufig im Unternehmenszusammenhang auftretende Korruptionsstraftaten. Diese Arbeit vergleicht die Situation in Deutschland mit derjenigen in den USA, Großbritannien und der Russischen Föderation. Konkret gegenübergestellt werden die in den Ländern jeweils geltenden Bestechungsstraftatbestände für In- und Auslandsbestechung, Bestechung von Amts- und Mandatsträgern und im geschäftlichen Verkehr, sowie die Verantwortlichkeit für diese aufseiten von Unternehmen und ihrer Leitungspersonen, Organe und Vertreter. Regelungslücken und Verbesserungspotentiale werden aufgezeigt und analysiert, Ansätze zur Effizienzsteigerung und Harmonisierung diskutiert. Beleuchtet und berücksichtigt werden dabei die jeweiligen rechtshistorischen und -kulturellen Hintergründe.
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