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Vermeidung von Einwegkunststoffartikeln im Recht der Kreislaufwirtschaft
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Einwegkunststoffartikel verschmutzen die (Meeres-)Umwelt erheblich. Verantwortlich dafür sind u.a. Abfälle des Außer-Haus-Verzehrs. Die EU reagierte auf dieses Problem mit dem Erlass der Einwegkunststoff-Richtlinie, die bis zum 3.7.2021 umzusetzen war. Die Autorin analysiert die Richtlinie in ihrem Regelungskontext und entwickelt Kriterien zur Umsetzung der Verbrauchsminderung von Einwegkunststoffartikeln des Außer-Haus-Verzehrs. Aus rechtsvergleichender Perspektive in Umsetzung der Richtlinie ergibt sich ein Steuerungsbedarf in Deutschland gegenüber dem Nachbarland Frankreich.
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