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Verrechnungspreisbestimmung bei Auftragsproduktion
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Die internationale Ausrichtung von Unternehmen löst eine Anpassung der Organisation an neue betriebliche Anforderungen und Umweltbedingungen aus. Ziel ist die Erhöhung der internationalen Präsenz, die Nutzung von Standortvorteilen und eine effiziente Ausgestaltung der Wertschöpfungsprozesse. Teile der Produktion werden auf ausländische Konzerneinheiten übertragen, insbesondere um Kosten zu senken und das internationale Steuerbelastungsgefälle zu nutzen. Durch die Festlegung von Verrechnungspreisen zwischen einer inländischen Konzerngesellschaft und einem ausländischen verbundenen Auftragsproduktionsunternehmen kann die Steuerbelastung gezielt beeinflusst werden. Die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Verrechnungspreisbestimmung sind durch den Fremdvergleichsgrundsatz eingeschränkt. Fraglich ist jedoch, wie Transferpreise nach objektiven Maßstäben zu bestimmen sind, wenn Preise oder Margen für auftragsbezogene Fertigungsarbeiten nicht zugänglich sind. In der Praxis wird nicht selten mit pragmatischen Lösungsansätzen gearbeitet. Eine Verrechnungspreisbestimmung nach der Kostenaufschlagsmethode ist für auftragsbezogene Fertigungsarbeiten üblich. Bei der Margenbestimmung wird auf "Daumenregeln" zurückgegriffen. In Abhängigkeit vom Umfang übernommener Funktionen, Risiken und dem eingesetzten Kapital wird der Transferpreis durch Kalkulation der Selbstkosten zuzüglich einer Nettomarge von 5 - 15 v.H. bestimmt. Vor diesem Hintergrund analysiert der Verfasser die Möglichkeiten der Verrechnungspreisbestimmung für auftragsbezogene Fertigungsarbeiten. Er zeigt Grenzen auf, entwickelt Lösungsansätze und findet den Bezug zur aktuellen Gesetzeslage, Rechtsprechung und zu den von der deutschen Finanzverwaltung jüngst veröffentlichten "Verwaltungsgrundsätzen-Verfahren". Zunächst stehen die Voraussetzungen, die nach dem Fremdvergleichsgrundsatz an die Vergleichbarkeit auftragsbezogener Fertigungsarbeiten zu stellen sind, im Vordergrund. Auf dieser Basis werden für diese Tätigkeiten die Bedingungen für eine Verrechnungspreisbestimmung erarbeitet. Die Untersuchung beschränkt sich nicht auf die reine Herleitung von Kriterien der Vergleichbarkeit und Preisfindung. Vielmehr gibt eine empirische Untersuchung Aufschluss darüber, ob sich die Logik des Fremdvergleichsgrundsatzes in den Ergebnissen der Auftragsproduzenten widerspiegelt.
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